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BUTT GmbH – Verladerampen & Industrietore

Technische Daten 

Ladebrücke: mechanische Ausführung, verstärkt, Stahlausführung 7° u. 15°, 385 mm Ausladung

Ladebrücke: mechanische Ausführung, verstärkt, Stahlausführung 7° und hängend, 345 mm Ausladung

Ladebrücke: mechanische Ausführung, verstärkt, Aluausführung, Fabrikat RPB 40, 7° und 15°, 385 mm Ausladung

Ladebrücke: mechanische Ausführung, verstärkt, Aluausführung, Fabrikat RPB 40, 7° und hängend, 345 mm Ausladung

Ladebrücke: seitenverschiebbar, Aluausführung, Typ KBS, Ausladung 410 oder 535 mm

Festgeländer: 1.100 mm hoch, Stahlrohr, optional mit Befehlsgerät

Steckgeländer: 1.100 mm hoch, 800 mm lang, Stahlrohr

Steuer-Steckgeländer: 1.100 mm hoch, 600 mm lang, inkl. Schaltfunktionen Auf/Ab in Totmann und einem Not-Aus, Stahlrohr

Steuersäule: Höhe 1.750 mm, Stahlrohr

Portalgerüst: Höhe je nach Rampenmaß, optional mit Befehlsgerät, Stahlrohr

Unterlaufschutz: Rolloausführung, Tuchfarbe Gelb

Abrollsicherung: mechanisch betätigt

Radlast: 7,5 t LKW-Rad

Radlast: 10 t LKW-Rad

Feuerverzinkung

Hydraulikaggregat: außerhalb des Hubtisches aufgestellt und in einer Leckölwanne montiert

Sicherheitshinweise:

  • Bei einer Absturzhöhe gem. DIN EN 1570-1:2012 ab 500 mm Rampenhöhe) ist eine Absicherung der Rampe im Bereich des Hubtisches erforderlich. Dies kann durch ein Portalgerüst erfolgen (Höhe Portal = Rampenhöhe + 1.100 mm).
  • Bei einer Absturzhöhe von mehr als 500 mm muss der Hubtisch umlaufend mit einem Geländer gesichert sein.
  • Erfolgt die Steuerung von der Plattform aus, ist an den zugänglichen Seiten des Hubtisches ein Unterlaufschutz erforderlich. Dies gilt auch, wenn der untere Bereich des Hubtisches von der Bedienstelle nicht direkt einsehbar ist.
  • Plattformen, die für das Heben von Lasten auf Rädern vorgesehen sind (oder wenn Flurförderzeuge auf Rädern die Plattform zum Be- oder Entladen befahren), müssen so geformt sein oder eine solche Einrichtung besitzen, dass ein unbeabsichtigtes Abrollen der bestimmungsgemäßen Last (oder Flurförderzeuge) verhindert ist. Diese Einrichtung darf nur dann unwirksam sein, wenn sich die Plattform in einer sicheren Position für das Darüberfahren mit Lasten befindet. Dies gilt auch für rollende Lasten (Rollen, Zylinder usw.).

 

Wichtiger Hinweis: Unsere Hubtische entsprechen der neuesten EN-Norm vom 01.05.2012. Dies betrifft insbesondere die Absturzsicherungen. Bei Tischen, die nicht diesen neuen Normen entsprechen, haftet im Schadenfall auch der Betreiber.